Eheschließungen und -scheidungen

Religiöse Eheschließungen und -scheidungen

Viele Muslime, aber auch Nichtmuslime wenden sich an das Islamische Zentrum, um sich bei Fragen aus dem Bereich des islamischen Eherechts beraten zu lassen. Auch wenn einmal in einer Ehe Probleme auftauchen, die sonst vielleicht im Kreise der weiteren Familie gelöst werden können, wird von der Moschee vor allem dann Hilfestellung erwartet, wenn die Eheleute hier ohne ihre näheren Verwandten leben. Sogenannte Mischehen bedürfen oft gerade anfangs der besonderen Betreuung und selbst bei Scheidungsfällen wird immer wieder Rat und Beistand nötig.

Für die Eheschließung werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Personalausweise / Reisepässe
  • Nachweis dass beide Ehepartner ledig sind (erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand oder Ledigkeitsnachweis oder Nachweis der Steuerklasse über Gehaltsstreifen)
    • Alternativ dazu reicht die standesamtliche Anmeldung zur Eheschließung, da dann das Standesamt dies bereits geprüft hat oder natürlich die standesamtliche Heiratsurkunde selber, wenn bereits geschehen
  • Höhe und Art der Morgengabe bzw. Brautgabe
  • Benennung mind. zweier muslimischer Trauzeugen und evt. nichtmusl. Zeugen
  • Es besteht Anwesenheitspflicht beider Eheleute

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns unter 089 32 50 61 an.

Scheidungen

Für Scheidungen werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Heiratsurkunde (islamisch und/oder standesamtlich)
  • Amtliches rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn vorhanden)
  • Morgengabe und Unterhalt der Frau
  • Lösung zum Umgang mit den Kindern
  • Zwei Zeugen, die bezeugen, dass eine Versöhnung innerhalb der Familie erfolglos war. (Wenn diese Zeugen nicht vorhanden sind, wird die Moschee versuchen, sich zunächst für eine Versöhnung einzusetzen).
  • Es besteht Anwesenheitspflicht beider Eheleute
Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz